Um das Reinigungs- Desinfektionsverfahren entsprechend festlegen zu können, teilen Sie die Fußböden Ihrer Einrichtung in Risikobereiche ein.
Stationäre Einrichtungen
- Kein Infektionsrisiko: Treppenhäuser, Flure, Verwaltung, Büros, Speiseräume, technische Bereiche
- Mögliches Infektionsrisiko: Allgemeinstationen, Ambulanzbereiche, Radiologie, Physikalische Therapie, Sanitärräume, Intensivtherapie
- Besonderes Infektionsrisiko: OP-Abteilungen, Eingriffsräume, besondere Intensivtherapie (z. B. Langzeitbeatmete), Hämato-Onkologie, Isolierbereiche
Niedergelassene Arztpraxis
- Kein Infektionsrisiko: Flure, Wartezimmer, Anmeldebereich, Sozialraum, Toiletten
- Mögliches Infektionsrisiko: Behandlungszimmer, Aufbereitungsraum, Labor, ggf. Ambulanzbereich
- Besonderes Infektionsrisiko: Aufbereitungsraum manuelle Tätigkeiten, Eingriffsräume
Niedergelassene Zahnarztpraxis
- Kein Infektionsrisiko: Flure, Wartezimmer, Anmeldebereich, Sozialraum, Toiletten
- Mögliches Infektionsrisiko: Aufbereitungsraum, Labor, ggf. Ambulanzbereich
- Besonderes Infektionsrisiko: Aufbereitungsraum manuelle Tätigkeiten, Behandlungszimmer, Eingriffsräume
Nachdem Sie die Einteilung durchgeführt haben, steht nun die Auswahl an, ob für die Fußböden der Bereiche einer Reinigung oder Desinfektion unterzogen werden sollen. Grundsätzlich gilt:
- Bereiche ohne relevantes Infektionsrisiko: eine Reinigung ist ausreichend
- Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko: eine Reinigung ist ausreichend
- Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko: ein Desinfektionsverfahren sollte grundsätzlich zum Einsatz kommen
Legen Sie im Hygieneplan auf jeden Fall fest, in welchen Fällen statt einer Reinigung eine Desinfektion zu erfolgen hat. Das kann z. B. sein, wenn ein kontaminierter Gegenstand auf den Boden gefallen ist.