Neue Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA

Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren sind seit 2004 verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Bisher gab es für die 3 Sektoren separate Qualitätsmanagement-Richtlinien, die von der neuen Richtlinie abgelöst wurden.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, die grundsätzlichen Anforderungen für alle Versorgungssektoren einheitlich zu regeln. Dazu zählen insbesondere:

  • Einleitung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses entsprechend dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA-Zyklus)
  • Förderung der Patientensicherheit
  • Verbesserung der Behandlungsabläufe

Im Mittelpunkt des QM-Systems stehen die Patientensicherheit, die patientenorientierte Prozessoptimierung und die Patientenzufriedenheit.

Die grundlegenden Elemente des QM-Systems umfassen Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Prozessorientierung, Kommunikation und Kooperation, Informationssicherheit und Datenschutz, Verantwortung und Führung.

Die folgenden Methoden und Instrumente sind verpflichtend anzuwenden:

  • Messen und Bewerten von Qualitätszielen zur Verbesserung der Patientenversorgung
  • Erheben des Ist-Zustandes und Selbstbewertung des QM-Systems
  • Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten unter besonderer Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Prozesse
  • Prozess- und Ablaufbeschreibungen
  • Schnittstellenmanagement zur gezielten Kommunikation und abgestimmten Zusammenarbeit aller Beteiligten
  • Checklisten insbesondere bei sicherheitsrelevanten Prozessen und OP-Checklisten bei operativen Eingriffen
  • Teambesprechungen
  • Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Patientenbefragungen
  • Mitarbeiterbefragungen
  • Beschwerdemanagement
  • Patienteninformation und -aufklärung
  • Risikomanagement
  • Fehlermanagement und Fehlermeldesystem
  • Notfallmanagement
  • Hygienemanagement
  • Arzneimitteltherapiesicherheit zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses
  • Schmerzmanagement
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen und Sturzfolgen

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.

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