In jeder Einrichtung des Gesundheitswesens, egal ob Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung, werden Gefahrstoffe eingesetzt.
Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht, die Vorgaben des Gefahrstoffrechts umzusetzen. Dazu müssen Sie wissen, welche Gefahrstoffe in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden und welche Gefährdungen von diesen ausgehen. Zum Erfüllen dieser Pflicht muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt, eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, Betriebsanweisungen erstellt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass Gefahrstoffe durch Einatmen (z. B. Aerosole bei der Flächendesinfektion), Verschlucken (z. B. Aufnahme von Speisen mit einer kontaminierten Hand) oder über die Haut (z. B. weil kein Augenschutz oder keine Schutzhandschuhe getragen werden) in den Körper gelangen können.