Datenlecks in Arztpraxen

Die Stiftung Warentest hat im März 2016 überprüft, wie sicher Geheimnisse in deutschen Arztpraxen aufgehoben sind. Mit erschreckenden Ergebnissen: in 15 von 30 Praxen wurden zum Teil drastische Verstöße gegen Datenschutzregeln festgestellt.

Datensicherheit ist vor allem in Bezug auf Patienteninformationen enorm wichtig. Folgende Punkte müssen Sie umsetzen:

  • Verfahrensverzeichnis: enthält Angaben darüber, wer auf personenbezogene Daten der Einrichtung zugreifen kann
  • Bestellung Datenschutzbeauftrage/r: Pflicht, wenn mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
  • Tätigkeitsbericht der/des Datenschutzbeauftragten
  • Verschwiegenheitserklärung Mitarbeiter: alle Mitarbeiter haben Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen Informationen zu wahren.
  • Verschwiegenheitserklärung externe Dienstleister: wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, z. B. EDV-Betreuung, Verrechnungsstellen
  • Ggf. Vereinbarung über private Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel
  • Prozessbeschreibung Umgang mit der Löschung/Sperrung nicht mehr benötigter Daten
  • Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten, bei der Übermittlung von Daten an Dritte
  • Schriftliche Einwilligung der Mitarbeiter zur Veröffentlichung von Bildern, z. B. auf Website
  • Berichte über interne Datenschutz-Audits
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