Corona-Soforthilfeprogramme des Freistaats Bayern und des Bundes

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Kleinbetriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

 Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige             9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige          15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige         30.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige       50.000 Euro.

Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde, in deren Bezirk die Betriebstätte bzw. Arbeitsstätte des Antragstellers liegt. Liegt die Betriebs-/Arbeitsstätte im Stadtgebiet München, ist Bewilligungsbehörde die Stadt München.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter folgenden Link: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.

Sollte sich Ihre Einrichtung außerhalb des Bundeslandes Bayern befinden, informieren Sie sich bitte über die Website des Bundeswirtschaftsministeriums über Sofortprogramme: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html. Die Angebote werden täglich aktualisiert.

Wir haben einen Webcast mit aktuellen Informationen zum Thema SARS-CoV-2 erstellt, mit dem wir Sie über folgende Themen informieren:

  • Infos zum Coronavirus
  • Übertragungswege
  • Schutzmaßnahmen
  • Wirtschaftliche Sofortmaßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens

Anmelden können Sie sich gerne hier: https://kraussakademie.de/hygiene/sars-cov-2-webcast/

 

 

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