Qualitätsmanagement

Neue Qualitätsmanagement Richtlinie des G-BA seit Dezember 2020 in Kraft – Instrument zur Prävention von Gewalt verpflichtend umzusetzen

Am 09.12.2020 ist die geänderte QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten. Künftig sollen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ und Kliniken ein neues Qualitätsmanagementinstrument etablieren. Weiterlesen

Risikomanagement gemäß der neuen Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA ist Pflicht

Mit dem Inkrafttreten der neuen Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA am 16.11.2016, ist die Implementierung eines Risikomanagements verpflichtend. Weiterlesen

Neue Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA

Seit dem 16.11.2016 gelten für niedergelassene Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein das Qualitätsmanagement. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür eine neue Richtlinie beschlossen. Weiterlesen

Übergangsfristen für DIN EN ISO 9001:2015

Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangszeit von 3 Jahren. Wenn Sie also in diesem Jahr Ihr Rezertifizierungsaudit haben, können Sie das problemlos noch nach der ISO 9001:2008 durchführen. Sie sollten nur Bedenken, dass der Auditzyklus, der in der Regel über drei Jahre geht, durch die Umstellung auf die neue Norm unterbrochen wird. Weiterlesen