Medizinprodukteaufbereitung und Medizinprodukterecht
Wie organisieren Sie Ihre Medizinprodukteeinweisung rechtssicher?
Um Medizinprodukte sicher anzuwenden, benötigen Sie und Ihre Mitarbeitenden fundierte Kenntnisse und Erfahrungen. Die am 21.04.2021 novellierte Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) fordert entsprechende Einweisungen in die ordnungsgemäße Handhabung.
Wir stellen in ambulanten und stationären Einrichtungen immer wieder Defizite fest, häufig dadurch bedingt, dass den Beteiligten ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht bekannt sind.
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Der 26. Mai 2021 rückt näher – verlängerte Übergangsfrist für EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) endet
Für Hersteller von Medizinprodukten geht mit diesem Datum eine spannende und herausfordernde Zeit einher. Denn mit dem Inkrafttreten der MDR stehen einige Änderungen gesetzlicher Bestimmungen an.
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Umsetzung der neuen MDR (Medical Device Regulation, EU-Verordnung 2017/745) – Stichtag 25.05.2021
Ab dem 26.05.2021 müssen die Anforderungen der neuen MDR umgesetzt werden, die Umsetzung wird vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert.
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Medical Device Regulation: am 26.05.2021 endet die Übergangsfrist!
Der Termin rückt näher: nachdem das Europäische Parlament das Ende der Übergangszeit um ein Jahr verschoben hat, sind die Anforderungen der neuen Medical Device Regulation (MDR), Europäische Verordnung für Medizinprodukte ab dem 26. Mai 2021 umzusetzen.
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Medical Device Regulation: Verschiebung des Geltungsbeginns auf den 26. Mai 2021
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Anwendung der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung Medical Device Regulation (MDR) um ein Jahr zu verschieben.
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Neue Medical Device Regulation tritt zum 26.05.2021 in Kraft
Im Mai 2021 endet die Übergangsfrist der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung Medical Device Regulation (MDR). Damit tritt das deutsche Medizinproduktegesetz außer Kraft.
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Erneute Schwerpunktprüfungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten 2020
Seit Anfang des Jahres 2020 finden in Bayern erneut schwerpunktmäßige Kontrollen zur Aufbereitung von Medizinprodukten durch das Gewerbeaufsichtsamt statt.
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Seit 01.01.2017 ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in Kraft
Seit Jahresbeginn gelten neue Vorschriften für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.
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