Damit die Beurteilung psychischer Belastungen erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen alle Beteiligten für die Bedeutung des Themas sensibilisiert werden und es müssen Basiskenntnisse zu grundlegenden Zusammenhängen vorhanden sein. Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträger oder auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) halten zu diesem Zweck vielfältige Informationsmaterialien bereit.
Sie können die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen am Arbeitsplatz in die bestehenden Prozesse Ihrer Gefährdungsbeurteilung integrieren. Beziehen Sie als fachliche Beratung Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt mit ein.