Hygiene
Bei Tätigkeiten mit Biostoffen ist die Einhaltung der Hygieneanforderungen entscheidend, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen und aufrechterhalten zu können. Denn mangelnde Hygiene kann die Übertragung von Infektionserregern begünstigen. Wir helfen Ihnen ein funktionierendes Hygienemanagement zu implementieren und umzusetzen.
Händehygiene
Krankheitserreger werden häufig über die Hände des Personals übertragen. Die Übertragung wird durch unbedachten Kontakt (z. B. kontaminierter Handschuh auf Türgriff) und unzureichende Desinfektionsmaßnahmen (z. B. nur unregelmäßige Flächendesinfektion) begünstigt.
In Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung, z. B. bei Pflegetätigkeiten muss vor der Aufnahme der Tätigkeiten eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. Für den Erfolg ist ausschlaggebend, dass kein Schmuck an Händen und Unterarmen getragen wird.
Das Tragen von Schmuck begünstigt nachweisbar die Kolonisation mit pathogenen (potenziell krankmachende) Bakterien und Pilzen, da das Händedesinfektionsmittel die schmuckbedeckten Regionen nicht vollständig erreichen kann. Fingernägel dürfen übrigens auch nicht lackiert oder gelbeschichtet sein. Ferner sollten Sie die Länge der Fingerkuppe nicht überragen, um eine adäquate Desinfektion zu ermöglichen.
Für die Haut- und Händedesinfektion sind daher Standards festzulegen und im Hautschutzplan zu dokumentieren. Anhand dessen erfolgt die Unterweisung der Mitarbeiter.
Hygieneplan
Der Hygieneplan regelt alle Prozesse, die in hygienerelevanten Arbeitsbereichen stattfinden. Es müssen Beschreibungen der Allgemeinhygiene enthalten sein, der Umgang mit Arzneimitteln, mit Gefahrstoffen und Medizinprodukten sowie Arbeitsschutzmaßnahmen und Entsorgungsmaßnahmen.
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Reinigungs- und Desinfektionspläne sind Teilpläne des Hygieneplans, die als Kurzübersicht in den entsprechenden Bereichen der Einrichtung ausgehängt werden können. Er beschreibt die routinemäßigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Also was mit welchem Mittel und mit welchem Verfahren gereinigt bzw. desinfiziert wird, welche Konzentration mit welcher Einwirkzeit und Frequenz angewendet wird. Diese ersetzen nicht den Hygieneplan!
Hautschutzplan
Der Hautschutzplan ist ebenfalls ein Teilplan des Hygieneplans und regelt die Pflegemaßnahmen für die beanspruchten Hautbereiche von Mitarbeitern, wie beispielsweise die Händereinigung und –desinfektion.
Desinfektion von Böden und Flächen
Flächendesinfektionen erfolgen routinemäßig, z. B. vollständige Flächendesinfektion des gesamten Arbeitsumfelds am Ende eines Behandlungstags oder bei Bedarf in Form einer Schnelldesinfektion, z. B. um Kontaminationen nach der Instrumentenaufbereitung zu entfernen.
Desinfektionsmittel für die Routinedesinfektion von Oberflächen und Fußböden wirken meist auf Basis quartärer Ammoniumverbindungen und benötigen eine längere Einwirkzeit. Während dieser Zeit dürfen die desinfizierten Flächen nicht benutzt werden. Für die Schnelldesinfektion sollte die Wischdesinfektion zum Einsatz kommen, da hier keine Aerosole freigesetzt werden, die die Atemwege belasten.
Trennung von Arbeits- und Schutzkleidung
Auch über die Arbeits- und Schutzkleidung der Mitarbeiter können Keime übertragen werden. Es gelten die folgenden Anforderungen:
- Arbeits- und Privatkleidung müssen getrennt (berührungsfrei) aufbewahrt werden, um eine Kontamination der Privatkleidung zu vermeiden. Zum Einsatz kommen können entweder getrennte Spinde oder separate Flächen pro Spind.
- Arbeitskleidung sollte entweder thermisch (95 °C) oder chemothermisch (je nach desinfizierendem Waschmittel 60 °C, teilweise auch schon 40 °C) gewaschen werden. Wenn eine Aufbereitung in der Einrichtung z. B. aus Platzgründen nicht möglich ist, könnte eine Wäscherei mit der Aufbereitung beauftragt werden.
- Eine Aufbereitung im häuslichen Umfeld des Personals ist nicht zulässig.
Mikrobiologische Kontrollen
Wasser und wasserführende Systeme sind einem Verkeimungsrisiko durch Standwasserkeime wie z. B. Legionellen (Warmwasserkeime) oder Pseudomonas aeroginosa, Enterokokken, Escherichia Coli (Kaltwasserkeime) ausgesetzt. Nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind jährliche mikrobiologische Untersuchungen des Trinkwassers zu veranlassen. Mit der Durchführung der Untersuchung sollte ein Labor beauftragt werden, das nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert ist.
Entsorgung von infektiösem Material
In Einrichtungen der Gesundheitsversorgung fallen jeden Tag große Mengen an Abfällen an. Da von einem Großteil dieser Abfälle eine Gefährdung durch pathogene Mikroorgansimen ausgeht, wird an die ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung von Abfällen ein umfangreicher Anforderungskatalog gestellt. Folgende Maßnahmen sind dabei z. B. zu ergreifen:
- Schutzmaßnahmen zur Abfallentsorgung treffen und im Hygieneplan dokumentieren
- Geeignete Behältnisse und Hilfsmittel zur Verfügung stellen
- Jährliche Unterweisungen durchführen
- Betriebsanweisung erstellen und aushängen
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen