Automatisch verstellbare Therapieliegen

An automatisch höhenverstellbaren Therapieliegen kann es zu Einklemmungen und Quetschungen kommen, wenn Personen – etwa bei Reinigungsarbeiten – unter die Liegefläche geraten und diese aus Versehen heruntergefahren wird.

Nach Auffassung des BfArM sind daher automatisch höhenverstellbare Therapieliegen derart zu konstruieren, dass ein versehentliches Betätigen der Steuerung nicht möglich ist bzw. zu keiner Personengefährdung führen kann.

Was bedeutet dies nun konkret?

  • Bei Therapieliegen mit umlaufendem Schaltgestänge sollte eine Umkehr der Bedienrichtung erfolgen.
  • Liegen sollten mit einem zusätzlichen Sperrmechanismus ausgestattet werden (Sperrbox). Die Nachrüstung darf nur mit vom Hersteller freigegebenen Bauteilen und durch eine autorisierte Fachfirma erfolgen.
  • Alternativ können Zusatzschalter zur Stromunterbrechung (z. B. am Eingang des Raumes) eingebaut werden. Hier muss aber sichergestellt werden, dass diese Schalter nur durch die Therapeuten benutzt werden können (z. B. durch Zahlencode, Schlüsselkarte etc.).

Das Vorhandensein eines zusätzlichen Sperrmechanismus allein verhindert allerdings noch nicht das unautorisierte oder versehentliche Ingangsetzen der Höhenverstellung. Wichtig ist auch, dass die Sperrvorrichtung bestimmungsgemäß benutzt wird. Für einen wirksamen Schutz kommt es deshalb neben technischen auch auf organisatorische Maßnahmen an.

So sollten Regelungen zum sicheren Betreiben der Therapieliegen getroffen werden, beispielsweise durch eine Betriebsanweisung. Auch sind alle Beschäftigten regelmäßig im sicheren Umgang mit den Liegen zu unterweisen.

Falls Sie diesen Forderungen nicht nachkommen, drohen Ihnen Geldbußen.

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