Auffrischung der Sachkenntnis alle 2 Jahre

Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsidium und Gesundheitsamt fordern sachkundiges Personal für die Medizinprodukteaufbereitung in der Arzt- und Zahnarztpraxis. Die Aufsichtsbehörden fordern, dass Sie Ihre Sachkunde im Abstand von spätestens 2 Jahren aktualisieren.

Sachkenntnis gem. Anlage 6 RKI-/KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ bedeutet man besitzt beispielsweise Kenntnisse von folgenden Inhalten:

  • Instrumentenkunde,
  • Hygiene/Mikrobiologie,
  • Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten,
  • Schwerpunkte der Aufbereitung:
    • sachgerechtes Vorbereiten (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen, Zerlegen)
    • Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung
    • Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit
    • Pflege und Instandsetzung
    • Funktionsprüfung
    • Kennzeichnung
    • Verpackung und Sterilisation
    • dokumentierte Freigabe der Medizinprodukte zur Anwendung / Lagerung
  • räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
  • Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
  • Rechtskunde (MPG, MPBetreibV, BioStoffV)
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