Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsidium und Gesundheitsamt fordern sachkundiges Personal für die Medizinprodukteaufbereitung in der Arzt- und Zahnarztpraxis. Die Aufsichtsbehörden fordern, dass Sie Ihre Sachkunde im Abstand von spätestens 2 Jahren aktualisieren.
Sachkenntnis gem. Anlage 6 RKI-/KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ bedeutet man besitzt beispielsweise Kenntnisse von folgenden Inhalten:
- Instrumentenkunde,
- Hygiene/Mikrobiologie,
- Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten,
- Schwerpunkte der Aufbereitung:
- sachgerechtes Vorbereiten (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen, Zerlegen)
- Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung
- Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit
- Pflege und Instandsetzung
- Funktionsprüfung
- Kennzeichnung
- Verpackung und Sterilisation
- dokumentierte Freigabe der Medizinprodukte zur Anwendung / Lagerung
- räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
- Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
- Rechtskunde (MPG, MPBetreibV, BioStoffV)