Qualitätsmanagement

Warum Qualitätsmanagement in der Arztpraxis?

Als an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender Mediziner sind Sie nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V in Verbindung mit § 136a Satz 1 Nr. 1 SGB V verpflichtet, „ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln“.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung vom 18.Oktober 2005 die grundsätzlichen Anforderungen beschrieben.

 

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