Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Hygiene in der Arztpraxis

01.04.2008 - Gesetzgeber und Berufsgenossenschaft fordern die Umsetzung geltender gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Anforderungen an Hygiene, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in den Praxen. Im Rahmen routinemäßiger Praxisbegehungen besuchen die Prüfer von Gewerbeaufsichtsamt und Gesundheitsbehörde derzeit insbesondere Praxen, die operative Eingriffe vornehmen und überzeugen sich vom Stand der Umsetzung dieser Anforderungen.

Betroffene Ärzte berichten, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchaus mit einer gewissen Strenge überprüft wurde, bei den Begehungen jedoch auch die Beratung durch die Behördenvertreter im Vordergrund stand. Die Erfahrung zeigt, dass für eine gute Atmosphäre bei den Begehungen eine sorgfältige Vorbereitung in den Praxen immens wichtig war. Hierzu zählt in erster Linie die Erfüllung geltender gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben sowie eine strukturierte, vollständige und schnell griffbereite Dokumentation.
 
Darüber hinaus hat am 1. Januar 2008 die zweijährige Frist für alle niedergelassenen Ärzte begonnen, ihr praxisinternes QM-System aufzubauen. Gemäß der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) muss das fertige QM-System bis 31.12.2009 stehen. Die KVB evaluieren derzeit, welche Schritte in den Praxen bereits umgesetzt wurden, indem Fragebögen an die Praxen geschickt werden.