Die Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen ist seit 01.01.2012 wirksam. Sie ersetzen die Richtlinien aus dem Jahr 2008. Mit Inkrafttreten der Richtlinien bleiben die Förderungen vom Staat bestehen.
Gefördert werden ab 01.01.2012 Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Unternehmern der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Gefördert werden u.a.:
Die Beratungen müssen, wie bisher auch schon, konzeptionell durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass zunächst eine Ist-Analyse des beratenen Unternehmens durchgeführt wird, um bestehende Schwachstellen zu ermitteln. Darauf aufbauend werden konkrete, individuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in der Praxis gegeben.
Wie bisher auch, werden pro Beratung 1.500 Euro bezuschusst.
Je Antragsteller können mehrere, in sich abgeschlossene und thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden.
Die Details zur Beantragung der Fördermittel entnehmen Sie bitte den Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Erstellung der Antragsunterlagen.