Was müssen Sie genau tun?
Als Praxisinhaber sind Sie für die Umsetzung der Arbeitsschutz-Anforderungen verantwortlich. Diese sind u.a.:
Benennung eines Betriebsarzts und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen des Teams
Durchführung einer aktenkundigen Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
Festlegen entsprechender Schutzmaßnahmen
Unterweisung des Praxisteams hinsichtlich möglicher Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Umsetzung der Ersten-Hilfe-Anforderungen
Erstellung einer Gefahrstoffdokumentation
Prüfung der Medizinprodukte und Elektrogeräte
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